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Häufige Fragen
Wie gelange ich als Bestandkunde in das DFV-Kundenportal?
- Sie sind schon Kunde der Deutschen Familienversicherung, haben aber noch keinen Zugang zu unserem Kundenportal?
Sie können unser Kundenportal einfach unter www.dfv-portal.at aufrufen. Alternativ finden Sie das Portal auch auf unserer Website www.dfv.at unter „Kundenservice“. - Zugangsdaten anfordern
Für die Registrierung im DFV-Kundenportal benötigen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten. Um diese zu erhalten, klicken Sie einfach auf der Startseite des Portals auf „Zugangsdaten anfordern“. - Zugangsdaten eintragen
Damit Sie Ihre Zugangsdaten erhalten, benötigen wir folgende persönliche Daten, um Ihren Zugang zu verifizieren:
• Vorname
• Name
• Versicherungsscheinnummer
• Geburtsdatum
Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang nur abgeschlossen werden kann, wenn Ihre E-Mail Adresse in unserem System hinterlegt ist! Sollten Sie bisher noch keine E-Mail Adresse bei uns hinterlegt haben, wenden Sie sich bitte telefonisch, über das Kontaktformular auf www.dfv.at oder per E-Mail an unser Servicecenter. Sie erreichen uns montags bis freitags von 8:30 bis 19:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 69 95 86 99 77. - Kundennummer und Registrierungs-Link
Nach erfolgreicher Verifizierung erhalten Sie eine E-Mail, die Ihre persönliche Kundennummer (KIN) sowie den Link zur erstmaligen Registrierung enthält. Die Kundennummer benötigen Sie fortan bei jeder Anmeldung im Portal. - Registrierung
Die Registrierung erfolgt durch Eingabe Ihres Geburtsdatums und die Vergabe eines individuell erstellten Passworts. Ihre Kundenummer ist bereits hinterlegt und kann nicht verändert werden. Bitte beachten Sie unsere Passwortrichtlinien. Das Passwort muss aus mindestens 8 Zeichen inkl. Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen bestehen. Es darf keine personenbezogenen Daten wie z.B. Ihren Name, Ihr Geburtsdatum oder Ihre KIN enthalten. - Anmeldung
Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie direkt auf die Anmeldeseite des Portals www.dfv-portal.at weitergeleitet und können sich nun mit Ihrer Kundennummer und dem von Ihnen vergebenen Passwort einloggen.
DFV-Kundenportal Anleitung für Bestandskunden [PDF]
- Sie sind schon Kunde der Deutschen Familienversicherung, haben aber noch keinen Zugang zu unserem Kundenportal?
Wie gelange ich als Neukunde in das DFV-Kundenportal?
- Sie sind Neukunde der Deutschen Familienversicherung und haben gerade einen Vertrag abgeschlossen?
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine E-Mail, die Ihre persönliche Kundennummer (KIN) sowie den Link zur erstmaligen Registrierung enthält. Die Kundennummer benötigen Sie fortan bei jeder Anmeldung im Portal. - Registrierung
Die Registrierung erfolgt durch Eingabe Ihres Geburtsdatums und die Vergabe eines individuell erstellten Passworts. Ihre Kundenummer ist bereits hinterlegt und kann nicht verändert werden. Bitte beachten Sie unsere Passwortrichtlinien. Das Passwort muss aus mindestens 8 Zeichen inkl. Großbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen bestehen. Es darf keine personenbezogenen Daten wie z.B. Ihren Name, Ihr Geburtsdatum oder Ihre KIN enthalten. - Anmeldung
Nach erfolgreicher Registrierung werden Sie direkt auf die Anmeldeseite des Portals www.dfv-portal.at weitergeleitet und können sich nun mit Ihrer Kundennummer und dem von Ihnen vergebenen Passwort einloggen.
DFV-Kundenportal Anleitung für Neukunden [PDF]
- Sie sind Neukunde der Deutschen Familienversicherung und haben gerade einen Vertrag abgeschlossen?
Besteht für Ihren Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit?
Nein, Sie sind bei uns an keine festen Vertragslaufzeiten gebunden. Der Versicherungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und Sie können den Vertrag jederzeit täglich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, kündigen.
Können Sie den Vertrag widerrufen?
Sie können, soweit mit Ihnen nichts anderes vereinbart wurde, Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Monaten ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen:
Per Brief
DFV Deutsche Familienversicherung AG
Reuterweg 47
D-60323 Frankfurt am MainPer Fax
+49 69 95 86 958Per E-Mail
service@dfv.atoder auf einem Datenträger. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses, nicht jedoch vor Erhalt der Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbestimmungen und unserer Kunden- und Verbraucherinformationen.
Wann ist der Erstbeitrag fällig und ab wann besteht Versicherungsschutz?
Der Erstbeitrag ist zu dem Zeitpunkt fällig, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn genannt ist. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn nur, wenn auch die Zahlung des Erstbeitrages zu diesem Zeitpunkt erfolgt ist.
Wann können Sie den Vertrag kündigen?
Ein gutes Produkt braucht keine lange Vertragsbindung. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsgesellschaften müssen Sie bei uns keinen Jahresvertrag oder gar einen Fünfjahresvertrag abschließen. Trotz des niedrigen Preises können Sie jede Versicherung täglich beenden. Bis dahin zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen unmittelbar erstattet.
Wann werden die Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge sind jeweils zu Beginn der neuen Versicherungsperiode fällig, also monatlich zum entsprechenden Tag des Monats, der der Zahl nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn entspricht.
Gibt es einen Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und der zu versichernden Person?
Versicherungsdeutsch ist nicht immer gleich selbsterklärend. Schließt man z. B. einen Vertrag ab kommt es gerade bei Anträgen oder Formularen vor, dass Bezeichnungen verwendet werden, die für den Verbraucher nicht sofort verständlich sind.
Wer ist z. B. der Versicherungsnehmer? Was bedeutet zu versichernde Person? Wer ist Beitragszahler und wer Bezugsberechtigter? Folgende Definitionen sollen Ihnen behilflich sein:
Unter Versicherungsnehmer ist genau die Vertragspartei des Versicherungsvertrages zu verstehen, die den Versicherungsschutz in Anspruch nimmt, bzw. nehmen möchte und dem entsprechend auch den Versicherungsbeitrag schuldet.
Einfach gesprochen: Schließt der Versicherungsnehmer also einen Versicherungsvertrag ab, erhält auch er den Versicherungsschein. Damit stehen ihm alle Rechte aus dem Vertrag zu. Im Gegenzug muss er aber auch für alle Pflichten aufkommen, wie z. B. die Beitragszahlung.
Vertragspartner des Versicherungsnehmers ist der Versicherer, also für Abschlüsse auf dieser Seite die DFV Deutsche Familienversicherung AG.
Bei der zu versichernden Person geht es darum, wer den Versicherungsschutz erhalten soll. Den Versicherungsschutz erhält im Normalfall immer die vertraglich vereinbarte Person. Hierbei kann die zu versichernde Person auch gleichzeitig den Versicherungsnehmer darstellen. Es ist aber genauso möglich, dass auch Dritte als die „zu versichernde Person“ eingesetzt werden können.
Der Versicherungsnehmer IST normalerweise auch für die Beitragszahlung verantwortlich. Allerdings muss er den Beitrag nicht zwangsläufig auch selbst bezahlen. Die Zahlung des erforderlichen Beitrages kann auch von einer anderen Person übernommen werden. Die Person, die den Beitrag für einen anderen zahlt ist dann der Beitragszahler.
Die Frage nach dem Bezugsberechtigten stellt sich im Rahmen der Unfallversicherung. Wer die bezugsberechtigte Person sein soll, entscheidet allein der Versicherungsnehmer. Sie kann jederzeit wieder vom Versicherungsnehmer geändert werden, wenn kein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart wurde. Die bezugsberechtige Person erhält dann auch die vereinbarten Leistungen im Versicherungsfall. Es können auch mehrere Personen bezugsberechtigt sein. Wird das Bezugsrecht nicht festgelegt, so geht es im Todesfall auf die gesetzlichen Erben über.
Was versteht man unter "Ohne Wartezeit"?
Bei der DFV verzichten wir auf Wartezeiten. Somit können Sie Leistungen direkt nach vertraglich festgelegtem Beginn der Versicherung in Anspruch nehmen. Dabei gilt es lediglich folgendes zu beachten: Auch bei Tarifen ohne Wartezeit gilt die sogenannte Vorvertraglichkeit. Das bedeutet: Ist die Diagnose bereits vor Vertragsbeginn bekannt oder gestellt, besteht für die Behandlung kein Versicherungsschutz und damit keine Leistung. In den Tarifen DFV-ZahnSchutz, DFV-TierkrankenSchutz sowie DFV-AmbulantSchutz gilt zudem, trotz des Verzichts auf Wartezeiten, in den ersten Jahren eine Summenbegrenzung/Leistungsbegrenzung.
Können Rechnungen auch online eingereicht werden?
Mit unserer DFV-Schnellregulierung können Sie einfach, schnell und sicher auch online Rechnungen sowie Heil- und Kostenpläne per Foto oder Scan selbst einreichen und profitieren so von einer schnellen Kostenerstattung.
Was ist eigentlich eine Direktversicherung?
Mit der online Direktversicherung ist hier nicht die Direktversicherung aus dem Arbeits- und Steuerrecht als Lebensversicherungsvertrag gemeint, sondern die Möglichkeit, z. B. Ihre gewünschte Hunde- oder Katzenkrankenversicherung ganz bequem online, ohne viel Papierkram und ohne zwischengeschalteten Versicherungsmakler, direkt bei Ihrem Versicherer abzuschließen.
Vorteile der Direktversicherung
Bei der Direktversicherung können Sie sich ungestört, vor Vertragsabschluss, ausgiebig auf der Internetseite des Versicherers über die vielen verschiedenen Produktvorteile informieren und vergleichen. Oft gibt es sogenannte Tarifrechner, die Ihnen auf einfachste Art und Weise, z. B. durch Eingabe des Alters des Tieres, schnell und unkompliziert den für Sie gültigen Beitrag anzeigen.
Bei der Direktversicherung wird der Kunde selbst aktiv, indem er seinen Vertrag gleich online abschließt. Das erspart den für Versicherungen oft üblichen und hohen Verwaltungsaufwand. Aus diesem Grund können die Versicherungen der Direktversicherungen in der Regel zu günstigeren Beiträgen mit oft sogar mehr Leistungen angeboten werden.
Ein weiterer Vorteil von Direktversicherungen ist die dauernde Erreichbarkeit. Die Kommunikationswege sind vielfältig: Ob per Telefon, Live-Chat oder E-Mail – die Mitarbeiter sind immer für Sie da. Und im Internet ist der Webauftritt so informativ, dass auch hier schon viele Fragen beantwortet werden.
Qualität der Direktversicherung
Die Direktversicherung steht einer „herkömmlichen Versicherung“ in Punkto Qualität in nichts nach. Das Gegenteil ist sogar oft der Fall. Eine Direktversicherung investiert normalerweise nicht in kostspielige Imagekampagnen – vielmehr liegt das Hauptaugenmerk auf hochwertige Leistungen zu möglichst geringen Beiträgen sowie auf einen umfassenden Service und auf die Einfachheit und Verständlichkeit der Produkte. Schließlich soll es dem Kunden schon auf der Website so leicht wie möglich gemacht werden, sich für das auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungsprodukt zu entscheiden.
Nicht selten sind deswegen auch gerade Produkte von Direktversicherungen mit Bestnoten ausgezeichnet.
Benötige ich besondere Hardware?
Nein, Sie benötigen keine besondere Hardware. Zum Ausdruck der PDF-Formulare muss jedoch ein Drucker zur Verfügung stehen.
Benötige ich ein besonderes Betriebssystem, um auf die DFV-Internetseite zugreifen zu können?
Nein, der Vorteil des Internets besteht vor allem in der Betriebssystem- und Plattformunabhängigkeit. Sie benötigen nur einen Standardbrowser.
Wie melde ich einen Schaden?
Einfach, schnell und sicher: Mit der digitalen DFV-Schnellregulierung können Sie ganz einfach online Ihre Rechnungen sowie Heil- und Kostenpläne per Foto oder Scan selbst einreichen. So profitieren Sie von einer besonders schnellen Kostenerstattung. Wir garantieren unseren Kunden eine Regulierung der Leistungsansprüche innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt aller relevanten Unterlagen.
Bitte beachten Sie:
Die hier aufgezeigten FAQs ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen (AVBs), welche Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegen. In den AVBs können abweichende Regelungen vereinbart worden sein.